Projektierung einer Normalspurbahn
Am 25. Februar 1889 begann Ingenieur Helbing mit den Vermessungen des Geländes von Haltingen nach Kandern. In seinen vorgelegten Plänen zum Bau der Bahnlinie empfahl Helbing die Anlage einer Normalspurbahn von Kandern nach Haltingen. Nach mehrjährigen Planungen und Diskussionen, entschied man in Kandern den Bau einer Normalspurbahn von Haltingen nach Kandern.
Die Entwicklung der Eisenbahn in Südbaden im Jahr 1890.
Nach einem vorausgegangenen Bericht des Abgeordneten Weber und einer Stellungnahme des Ministers von Brauer am 17.12.1893, gab der Badische Landtag am 20. Januar 1894 seine Zustimmung zum Bau der Bahnstrecke von Haltingen nach Kandern. Das Gesetz über die Erbauung einer Nebenbahn von Haltingen nach Kandern wurde schließlich am 03. Februar 1894 von beiden Kammern einstimmig angenommen und daraufhin die Konzession erteilt. Damit war die Grundlage für die Erstellung der Konzessionsurkunde geschaffen Die Konzessionserteilung wurde am 15. April 1894 mit der Mitteldeutschen Kreditbank in Frankfurt und mit der Firma Vering & Wächter in Berlin abgeschlossen.
Konzession zum Bau der Kandertalbahn
Endlich waren alle Bemühungen und Verhandlungen abgeschlossen und die Konzession sowie Gesetze für den Bahnbau den Bahnbetrieb auf Kandertalbahn wurden erteilt. Damit ging ein langer Wunsch der Stadt Kandern in Erfüllung, einen Bahnanschluss zu erhalten.